Kompetenz 5: BQS-Spezifikationen
Die externe Qualitätssicherung soll in den klinischen Alltag integriert werden. Grundlage dafür sind die BQS-Spezifikationen für
- QS-Dokumentationssoftware zur Datenerfassung und -übermittlung
- QS-Filter-Software zur Auslösung der Dokumentationspflicht
Die BQS-Spezifikationen beschreiben alle inhaltlichen und formalen Anforderungen, die von Krankenhäusern und Softwareanbietern benötigt werden, um eine funktionsfähige Krankenhaus-Anwendungssoftware mit geringem Aufwand, automatisiert, schnell und präzise zu erstellen.
Bevor eine Spezifikation veröffentlicht wird, wird mit Testprogrammen unter authentischen Bedingungen geprüft, ob die Datenbank reibungslos von Computern gelesen werden kann. Pünktlich zum 30. Juni werden die BQS-Spezifikationen dann kostenlos auf der BQS-Website zur Verfügung gestellt. Softwareanbietern und Krankenhäusern bleiben damit sechs Monate bis zum Beginn des neuen Jahres Zeit, um
- das Layout eines Softwareproduktes zu entwickeln,
- die Software an das Krankenhausinformationssystem anzukoppeln und
- die Anwender mit der neuen Software vertraut zu machen.
BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware
Um zu gewährleisten, dass alle deutschen Krankenhäuser ihre Leistungen in Medizin und Pflege dokumentieren können, gibt die BQS bereits seit dem Jahr 2002 jährlich eine BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware heraus. Die BQS-Spezifikation enthält:
- Dokumentation des Aufbaus: Eine Datenbank mit über 80.000 Einzelinformationen erlaubt es den Krankenhäusern und ihren Softwareanbietern, die Anforderungen an Datenerfassung und -übermittlung in die Abläufe der einzelnen Krankenhausabteilung zu integrieren.
- Datenfelder und Ausfüllhinweise: In den Datenfeldern werden im Krankenhaus die Angaben dokumentiert, durch die Qualität messbar wird. Ausfüllhinweise, die die BQS im HTML-Format zur Verfügung stellt, können in die Software integriert werden und unterstützen den Anwender bei der korrekten Dokumentation.
- Plausibilitätsregeln: Sie teilen dem Anwender mit, wenn er widersprüchlich dokumentiert. Wenn also versehentlich an einer Stelle angekreuzt wird: "Der Patient ist männlich" und an einer anderen Stelle: "Das Kind wurde per Kaiserschnitt entbunden", dann erscheint direkt bei der Eingabe eine Fehlermeldung. Fehler werden so schon beim Dokumentieren erkannt und die externe Qualitätssicherung erhält valide Daten – im ersten Anlauf.
- Exportformate: Die BQS vergleicht Daten aus mehr als 1.500 Krankenhäusern. Ohne zu regeln, in welcher Form die Daten übermittelt werden, entsteht Datenchaos. Die BQS-Spezifikation gibt die Form vor, wie Daten für die vergleichende Qualitätssicherung übermittelt werden müssen: elektronisch, einheitlich und anonymisiert.
- Fehlerprotokolle: Dies ist ein Service für Anwender und Softwareentwickler. Mit den Fehlerprotokollen können sie Fehlern bei Dateneingabe oder Programmierung automatisch auf die Spur kommen. Die Protokolle sind wie die Spezifikation maschinenlesbar. Das heißt, das Fehlerprotokoll zeigt der Krankenhaus-Anwendungssoftware, wo sich ein Fehler befindet. Dies vereinfacht Korrekturen an einzelnen Datensätzen oder der Krankenhaus-Anwendungssoftware selbst.
- Integrationsregeln: Redundante Definitionen wurden eliminiert. So enthalten fast alle Datensätze das Aufnahmedatum des Patienten. Die BQS-Spezifikation definiert es nur einmal und verwendet es dann immer wieder. Dies beschleunigt die Datenintegration der Software mit anderen Teilen des Krankenhaus-Informationssystems. So trägt die BQS-Spezifikation dazu bei, dass Daten, die mehrfach gebraucht werden, nur noch einmal eingegeben werden müssen.
BQS-Spezifikation für QS-Filter-Software
Die neuen Anforderungen des DRG-Systems haben sich auch auf die BQS-Spezifikationen ausgewirkt. Die BQS hat alle Bezüge zu den Fallpauschalen und Sonderentgelten (FP/SE) entfernt, da diese ab 2004 als Auslöseverfahren für die externe Qualitätssicherung nicht mehr zur Verfügung stehen. Statt dessen hat die BQS das neue Auslöseverfahren „QS-Filter“ entwickelt. Dafür legte die BQS erstmals zum 30. Juni 2003 eine BQS-Spezifikation für QS-Filter-Software vor. Sie enthält alle Informationen, die Softwareanbieter und Krankenhäuser benötigen, um mit Hilfe von ICD-Kodes bzw. OPS-Kodes zu erkennen, ob eine Leistung dokumentationspflichtig ist. Diese Kodes werden im Krankenhaus routinemäßig erfasst. Sie beschreiben die Diagnosen und Leistungen, die im Krankenhaus für den Patienten erbracht werden. Sie beziehen sich nicht auf finanzielle, sondern ausschließlich auf medizinische und pflegerische Kriterien. Die Qualitätsdarstellung ist damit vom Entgeltsystem unabhängig geworden und kann besser auf medizinische Fragesstellungen und spezielle Patientenkollektive angepasst werden.
Sollstatistik
Der QS-Filter signalisiert dem Anwender im Krankenhaus aber nicht nur „Dieser Fall ist dokumentationspflichtig!“, sondern beinhaltet eine weitere wichtige Funktion: Am Ende des Verfahrensjahres durchsucht der QS-Filter im Krankenhaus alle Abrechnungsdatensätze und ermittelt die genaue Soll-Zahl für jeden Leistungsbereich. Diese wird mit der dokumentierten Fallzahl verglichen. Die Bewertung der Vollständigkeit der Dokumentation wird damit auf eine völlig neue Basis gestellt, da Verfahrensjahr und Bezugsjahr übereinstimmen. Die Einschränkungen, die in der Vergangenheit hinsichtlich der Bewertung der Vollständigkeit galten, entfallen ab der BQS-Bundesauswertung 2004.
Prozess- und Datenintegration
In den nächsten Jahren haben Softwareanbieter die Chance, die Krankenhäuser zusammen mit der BQS bei der Bewältigung der größten Herausforderung an ihr Informationsmanagement zu unterstützen: Die Prozess- und Datenintegration für alle Datenflüsse im Krankenhaus zu erreichen. Die QS-Dokumentation soll künftig nicht mehr durch separate Dateneingabe erfolgen, sondern soll gewissermaßen ein Nebenprodukt der IT-gestützten medizinischen Primärdokumentation im Krankenhaus werden. Mehrfacheingaben werden vermieden. Die gleiche Information wird für die Patientenakte, die Abrechnung, die Qualitätssicherung und die Arztbriefschreibung genutzt. Die BQS-Spezifikationen schaffen hierfür die Voraussetzungen.