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Werden bis 2007 teilstationäre Fälle durch den QS-Filter ausgelöst und müssen diese dokumentiert werden?

In den QS-Filter gehen bis 2007 alle DRG-Fälle ein, welche in der Anlage 1 der jeweils gültigen Fallpauschalen¬verordnung mit einer Bewertungsrelation verzeichnet sind, also auch die DRG L90C, obwohl sie teilstationär ist - allerdings keine weiteren teilstationären Fälle.

Einen Ausnahmetatbestand "teilstationär" gibt es nicht in der QS-Filter-Spezifikation.

Es gibt aber QS-Erfassungssoftware, die nur bei vollstationären Fällen auslöst. Aus diesem Grund  kann im Moment nicht gesichert werden, dass bundesweit verlässlich auch die Fälle mit dieser einen teilstationären DRG gefiltert und erfasst werden können.

Daher gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sie entschließen sich, die Fälle mit der teilstationären DRG nicht zu filtern. In diesem Fall sollten Sie konsequenterweise auch auf eine Dokumentation verzichten, da sonst eine Überdokumentation entsteht (Dokumentationsrate > 100%).

2. Sie filtern auch diese teilstationären Fälle (L90C) und dokumentieren für den Fall, dass eine Dokumentationspflicht ausgelöst wird:

  • als MDS (Minimaldatensatz) oder
  • im QS-Datensatz für den ausgelösten Leistungsbereich.

Dann sollten Sie einmal pro Fall und nicht an die zeitliche Einheit (Tag) gekoppelt dokumentieren.

Bezüglich der Dokumentationsraten gibt es zwischen 1. und 2. keine Unterschiede, da auch MDS als "geliefert" bescheinigt werden.