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Höhe der Zuschläge gemäß § 22 Abs. 6 der Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 135 a SGB V Für das Jahr 2009 wurden folgende Zuschläge gemäß § 18 Abs. 3 festgelegt:
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft: Link. |