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Bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie

Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie entwickelt.

Die bisherige Neonatalerhebung in den Bundesländern ist ein seit vielen Jahren sehr gut eingeführtes Verfahren. Dennoch wird die Umstellung auf bundeseinheitliche Regeln die Aussagekraft des Verfahrens noch einmal steigern können. Wir möchten allerdings offen ansprechen, dass durch die Umstellung auf bundeseinheitliche Regeln, einen aktualisierten Datensatz und insbesondere die Einführung des QS-Filters als Instrument für eine zuverlässige Vollständigkeitskontrolle eine Eingewöhnungsphase für alle Beteiligten erwartet werden muss. Wir möchten Ihnen für diese Phase die bestmögliche Unterstützung anbieten.

Die wichtigsten Änderungen in der Überführung von Landes- in ein einheitliches Bundesverfahren betreffen:

  • Die dokumentationspflichtigen Fälle werden mit dem QS-Filter ausgelöst, der durch eindeutig definierte Bedingungen, die an die § 301-Daten gebunden sind, die homogene Auslösung der Dokumentationspflicht sowie die Prüfung der Vollständigkeit mittels einer Sollstatistik ermöglicht.
  • Die bundeseinheitliche Spezifikation des Datensatzes ermöglicht eine einheitliche Auswertung der neonatologischen Versorgungsqualität.
  • Die Datensatzüberarbeitung erfolgte inhaltlich ohne größere Umfangzunahme.

Einzelheiten zu diesen Aspekten sind in der Einführungs-Präsentation (siehe unten) dargestellt.

Die Entwicklung des bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahrens Neonatologie ist unter Einbeziehung der vorhandenen Vorarbeiten zur Aktualisierung der Neonatalerhebung im Rahmen der Landesverfahren, dem Arbeitskreis Neonatologie der Bundesländer und weiteren von den Landesgeschäftsstellen vorgeschlagenen Fachexperten erfolgt. Mehr als 30 Fachexperten haben 10 Qualitätsindikatoren für die Neonatologie erarbeitet, die wichtige Aspekte der Versorgungsqualität von Früh- und Neugeborenen abbilden.

Um alle Neugeborenen mit erheblicher Beeinträchtigung oder Gefährdung des Gesundheitszustandes homogen zu erfassen, wurde ein Algorithmus entwickelt, der die dokumentationspflichtigen Fälle klar beschreibt. Über eine spezifizierte Sollstatistik kann die Vollständigkeit der Dokumentation für die erfasste Stichprobe zuverlässig geprüft werden. Eine Dokumentationspflicht besteht für Neugeborene, die innerhalb der ersten 7 Lebenstage stationär aufgenommen oder im Alter von bis zu 4 Monaten von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt werden und weitere, definierte Kriterien erfüllen (siehe Auslösealgorithmus).

Für die Prüfung der Praxistauglichkeit der Datenerhebung wurde vom 01.11.2008 bis zum 31.1.2009 ein Pilottest durchgeführt, an dem 12 Krankenhäuser teilgenommen und insgesamt 1.182 Datensätze dokumentiert haben. Die teilnehmenden Krankenhäuser haben mittels Evaluationsbögen die Eignung der Datensatzabfragen bewertet. Auf der Grundlage der Analyse der Rückmeldungen aus dem Pilottest ist die abschließende Festlegung der Qualitätsindikatoren, des Datensatzes und der  Ausfüllhinweise zum Datensatz Neonatologie durch die beteiligten Fachexperten erfolgt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18.06.2009  beschlossen, dass das bundeseinheitliche Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG ab dem 1.1.2010 als bundeseinheitliches Verfahren in die externe stationäre Qualitätssicherung nach §137 SGB V eingeführt wird.

Um die Einführung der bundeseinheitlichen Verfahrensregeln zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung.

Im Einzelnen sind dies:

Bezeichnung Inhalt
Einführungs-Präsentation

Die Präsentation enthält Erläuterungen zum neuen Bundesverfahren Neonatologie mit Vergleich zu den bisherigen Neonatalerhebungen in den Bundesländern, sowie zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und zur Entwicklung des bundeseinheitlichen QS-Verfahrens Neonatologie. Die Präsentation kann genutzt werden, um interessierten Beteiligten eine Einführung und Übersicht zum bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie sowie für seine praktische Durchführung zu geben.

Handzettel Hier sind für Interessierte und für die mögliche Nutzung als Mitarbeiterinformation im Krankenhaus die wichtigsten Fakten zum neuen bundeseinheitlichen QS-Verfahren Neonatologie zusammengestellt.
Komplette  BQS-Spezifikation

Die BQS-Spezifikation (Spezifikationsdatenbank, technische Dokumentation, Anwenderinformation, Formulare etc.) wird für die Entwicklung der QS-Dokumentations- und Filtersoftware genutzt.

Auslöse-Algorithmus

Über die im QS-Filter (siehe BQS-Spezifikation) definierten Bedingungen werden anhand der § 301-Daten im Krankenhaus die dokumentationspflichtigen Fälle definiert und ausgelöst (deshalb die Bezeichnung „Auslöse-Algorithmus“).

In diesem Dokument sind alle Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fall für das Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie dokumentiert wird, übersichtlich dargestellt und erläutert.

Qualitätsindikatoren Neonatologie Die Übersichtstabelle zeigt die neonatologischen Qualitätsindikatoren und –ziele, die zukünftig im bundeseinheitlichen QS-Verfahren Neonatologie ausgewertet und dargestellt werden.
Rationalen für Qualitätsindikatoren Die Rationalen enthalten  Hintergrundinformationen zu allen  Qualitätsindikatoren. Die zentrale Fragestellung, mit der die Rationale sich befasst, lautet:
  • Wodurch kann belegt werden, dass das Erreichen des Qualitätsziels als Ausdruck guter Qualität der Gesundheitsversorgung angesehen werden kann?

Für Indikatoren, die die Ergebnisqualität und solchen, die die Prozessqualität betrachten, wird die Fragestellung weiter spezifiziert:

  • Für die Ergebnisindikatoren lautet die relevante Fragestellung: Kann das vom Indikator betrachtete Ergebnis durch den Leistungserbringer beeinflusst werden?
  • Für Indikatoren, die die Prozessqualität betrachten lautet die Fragestellung: Wodurch kann belegt werden, dass die Durchführung der vom Indikator betrachteten Maßnahme zu einem besseren Ergebnis der Gesundheitsversorgung führt?
Datensatz Der Datensatz Neonatologie bildet als Erhebungsinstrument die Qualitätsindikatoren und weitere Einflussfaktoren mit 76 Datenfeldern ab. Ggf. sind aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung geringfügige Änderungen bis zum Verfahrensstart möglich.
Ausfüllhinweise Die Ausfüllhinweise geben zu einzelnen Datenfeldern Hinweise für die Dokumentation. Ggf. sind aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung Ergänzungen bis zum Verfahrensstart möglich.