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Zweites Service Release (SR2) zur BQS-Spezifikation 7.0 für QS-Dokumentationssoftware

(Aus einem Schreiben an die Softwareanbieter vom 27.4.2004)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BQS veröffentlicht hiermit das zweite Service Release (SR2) zur BQS-Spezifikation 7.0.

Inzwischen haben viele Anwenderinnen und Anwender in den deutschen Krankenhäusern  Erfahrungen mit ihrer QS-Dokumentationssoftware gesammelt. Verbesserungs- und Fehlermeldungen werden von der BQS gesammelt, ausgewertet und bei Bedarf umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgt
  • bei kurzfristigem Änderungsbedarf in Form eines Service Release.
  • bei langfristigen Verbesserungsvorschlägen in der nächsten Spezifikation.
Dieses Service Release beseitigt die geringe Anzahl von bekannt gewordenen Schwierigkeiten bei der täglichen Dokumentation.

1) Was hat sich geändert?


Die wichtigsten Verbesserungen des Service Release 2 werden nachfolgend dargestellt:
  • Die neuen Entlassungsgründe 19 -21Aktualisierte Fassung der § 301-Vereinbarung vom 22.12.2003) werden im externen §301-Schlüssel Entlassungsgrund nachgetragen:
    19: Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
    20: Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit  Komplikation
    21: Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme

    Achtung: Hinweise auf S. 29 der technischen Dokumentation sind zu beachten. Softwareanbieter und datenentgegennehmende Stellen mussten diese Kodes ab 1.1.2004 in ihren Produkten bereitstellen.
  • Leistungsbereich HCH, Datenfeld „gastrointestinale Komplikation(en)“, Zeile 29 auf Bogen III:
    Die Bezeichnung des Schlüsselkodes 88 wurde geändert in „ja, andere (2x) oder nein (1x) / Ausfüllhinweise beachten!“. Dadurch werden die in den Ausfüllhinweisen erläuterten Besonderheiten bei der Dokumentation in der QS-Software angezeigt.
  • Leistungsbereich HCH:
    Bei nicht durchgeführter IABP ist  im Datenfeld „(postoperativer Verlauf) IABP“ (Zeile 17 auf Bogen III) entsprechend den Ausfüllhinweisen eine 0  zu dokumentieren. In der QS-Software  wird fälschlicherweise der folgende warnende Hinweis eingeblendet:
    (Postoperativer Verlauf) IABP ausgefüllt, obwohl (Postoperativer Verlauf) Low Cardiac Output nicht 2 (IABP) ist“ angezeigt.
    Durch Anpassung der weichen Regel 3254 entfällt die irritierende Meldung
  • Leistungsbereich HCH:
    Der Dokumentationsabschluss und die Entgegennahme von freiwillig dokumentierten Datensätzen koronarchirurgischer Eingriffe ohne Bypass-Operation (z.B. Koronarfistelverschluss) war bisher nicht möglich. Wenn im Datenfeld 34 „Koronarchirurgie“ = ja angegeben wird und gleichzeitig im Datenfeld 50 „Anzahl der Grafts“=0, so verhinderten sich widersprechende Plausibilitätsregeln den Dokumentationsabschluss. Durch die Deaktivierung der Plausibilitätsprüfungen 6979, 6980 und 6981 wird die Annahme dieser geringen Zahl an Datensätzen ermöglicht (Übernahme der Änderungen aus dem SR3 der Spezifikation 6.0).
  • Leistungsbereich 21/3: Die harte Regel 7946 (OPDATUM<AUFNDATUM) wird auf weich gesetzt. Somit können vorstationär erbrachte Koronarangiographien fehlerfrei dokumentiert werden, wenn diese direkt in einen vollstationären Aufenthalt münden.
  • Leistungsbereich 16/1: In den OPS-Listen OPS_primaereSectio bzw. OPS_sekundaereSectio werden die Kodes 5-749.10 (Andere Sectio caesarea: Misgav-Ladach-Sectio: Primär) bzw. 5-749.11 (Andere Sectio caesarea: Misgav-Ladach-Sectio: Sekundär) ergänzt.

    Diese Verbesserung erfolgt aufgrund von Hinweisen aus Geburtskliniken. Bei Dokumentation einer Misgav-Ladach-Sectio  wird der Anwender jetzt auf  unplausible Angaben in den Datenfeldern „Aktive Pressperiode“, „Geburtseinleitung“, „Fetalblutanalyse (in Geburtsrisiko)“ und  „Dammriss“ aufmerksam gemacht.

Die vollständige Liste der Änderungen finden Sie in den Delta-Abfragen der MS-Access-2000-Datenbank zum Service Release spez-70-SR2.mdb.

2) Was tun datenentgegennehmende Stellen?


In den Delta-Tabellen des Service Release finden Sie  spezielle Hinweise zur Umsetzung für datenentgegennehmende Stellen. Zielsetzung dieser Hinweise ist, dass auch Datensätze von QS-Software-Produkten entgegengenommen werden, welche das Service Release noch nicht umgesetzt haben. Für die Datenentgegennahme gelten folgende Grundsätze:
  • Stabilität der Datenfeldbeschreibung
  • Keine Implementierung verschärfender Prüfungen
  • Deaktivierung fehlerhafter Prüfungen

3) Was tun Softwareanbieter?


Die Korrekturen der BQS-Spezifikation werden entsprechend dem Service Release beim nächsten erreichbaren, geplanten Release  (Ausnahme: §301-Entlassungsgrund) umgesetzt. Der Termin wird somit vom Softwareanbieter festgelegt. Krankenhäuser, welche keinen der betroffenen Leistungsbereiche dokumentieren, benötigen auch kein Software-Update. Softwareanbieter sollten die Information zeitnah an ihre Kunden weitergeben.
Beachten Sie, dass die Umsetzung des Service Release die Datenqualität in den Krankenhäusern verbessert.

Wir danken insbesondere den Softwareanbietern und Anwendern in den Krankenhäusern, deren Rückmeldungen in das Service Release eingeflossen sind. Für weitere Fragen, Fehlermeldungen und Anregungen stehen wir Ihnen gern unter spezifikation@bqs-online.de zur Verfügung.
 

Weitere Informationen:

Zweites Servicerelease zur BQS-Spezifikation 7.0 für QS-DokumentationssoftwareZIP
Erstes Servicerelease zur BQS-Spezifikation 7.0 für QS-DokumentationssoftwareZIP
Spezifikation 7.0ZIP
Technische DokumentationPDF
Dokumentationsbögen im Word-FormatZIP
Dokumentationsbögen im pdf-FormatZIP