BQS-Spezifikationen 9.0 für QS-Software
(Aus einem Schreiben an die Softwareanbieter vom 30.06.2005)
Inzwischen ist es zu einer guten Tradition geworden, die BQS-Spezifikationen am 30. Juni zu publizieren. Durch das hohe Engagement von Krankenhäusern, Softwareanbietern und Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung gelang in den letzten Jahren ein reibungsloser Verfahrensstart zum 1. Januar. Auch für 2006 ist eine fristgerechte Umstellung auf die neuen BQS-Spezifikationen geplant.
Fünf Schwerpunkte prägen die Entwicklung der neuen BQS-Spezifikationen 9.0:
Schwerpunkt 1: Inhaltliche Weiter- und Neuentwicklung der Datensätze
Die Experten der BQS-Fachgruppen haben bis zum 30. April 2005 die inhaltlichen Vorgaben für das kommende Verfahrensjahr 2006 erarbeitet. Am 17.5.2005 wurden die einbezogenen Leistungen des Verfahrensjahres 2006 vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der Besetzung nach § 91.7 SGB verabschiedet. Die folgenden Besonderheiten sind hervorzuheben:
Die Änderungen der meisten Datensätze sind nur geringfügig.
Die Datensätze der Herzschrittmachertherapie (09/1, 09/2 und 09/3) wurden in großem Umfang überarbeitet und an die neuesten Leitlinien der Fachgesellschaft angepasst.
Die Fachgruppe Orthopädie hat ihre Datensätze (17/1, 17/2, 17/3, 17/5, 17/6 und 17/7) im Sinne einer deutlichen Straffung überarbeitet.
Erstmals aufgenommen in das Programm der externen vergleichenden Qualitätssicherung sind acht neue bundesweit verpflichtende Datensätze der Transplantationsmedizin:
- NTX Nierentransplantation
- NTXFU Follow-Up Nierentransplantation
- NLS Nierenlebendspende
- NLSFU Follow-Up Nierenlebendspende
- LTX Lebertransplantation
- LTXFU Follow-Up Lebertransplantation
- LLS Leberlebendspende
- LLSFU Follow-Up Leberlebendspende
In den Datensätzen Ambulant erworbene Pneumonie (PNEU), Mammachirurgie (18/1) und Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention (PCI) (21/3) wurde eine geringe Anzahl von Datenfeldern überarbeitet.
Die Dokumentation des neuen Datensatzes Identifikation potentieller Organspender (OSP) ist nicht bundesweit verpflichtend. Sie kann freiwillig erfolgen.
Schwerpunkt 2: Feste Spielregeln
Die Verlässlichkeit technischer Vorgaben ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor eines Verfahrens. Folgendes steht für die BQS im Vordergrund:
- Ausreichender zeitlicher Vorlauf für die Umsetzung
- Stabilität bewährter Strukturen der BQS-Spezifikationen: Von Softwareanbietern entwickelte Parser zur automatischen Generierung von Softwaresystemen können auch in diesem Jahr genutzt werden.
- Änderungen und Neuerungen in Abstimmung mit der Projektgruppe Softwareanbieter-LQS-BQS
- Klare Versionierung von BQS-Spezifikationen: Zuordnungskriterium der Datensatzformate ist das Krankenhaus-Aufnahmedatum bzw. das Follow-Up-Erhebungsdatum bei Datensätzen ohne stationäre Aufnahme. Bei Überliegern kommt es daher zu keinem Wechsel der DIMDI-Kataloge: Sie werden in derjenigen Katalogversion zu Ende dokumentiert, welche am Aufnahmetag gültig war.
Schwerpunkt 3: Erweiterte Struktur – erleichterte Umsetzung in Erfassungssoftware
Wichtigstes Ziel bei den strukturellen Neuerungen der BQS-Spezifikation ist es, diese in einer automatisiert verarbeitbaren Form bereitzustellen:
- Erstmals ist die vollständige Information für die Gestaltung von Eingabemasken in der Datenbank enthalten: Die bewährte Datenfeldbeschreibung wird durch Überschriften und Zwischenüberschriften ergänzt.
- Den vielfachen Wunsch nach einer Online-Hilfe für Datenfelder unterstützt die BQS durch die neuen HTML-Ausfüllhinweise, welche an die Bogenfelder der BQS-Spezifikation angekoppelt sind.
- Die erweiterte Systematik der Feldgruppen, welche die inhaltlichen Zusammenhänge von Datenfeldern beschreiben, wird für die überarbeiteten und neuen Datensätze konsequent genutzt. Die Nutzung von Feldgruppen bei der Gestaltung von Eingabemasken sorgt für benutzerfreundliche und ergonomische Eingabemasken und fördert somit die Akzeptanz der Erfassungssoftware.
Schwerpunkt 4: Hohe Datenqualität
Ca. 60 % der Plausibilitätsregeln der BQS-Spezifikation 9.0 sind neu oder überarbeitet:
Eine aussagekräftige Qualitätsdarstellung der Krankenhäuser setzt eine hohe Datenqualität voraus. Unplausible und fehlende Angaben in den Dokumentationen führen zu nicht oder bedingt auswertbaren Datensätzen. Ohne die umfangreichen Plausibilitätsprüfungen der BQS-Spezifikation wären die BQS-Dokumentationen sowohl für die vergleichende Qualitätsdarstellung auf Bundes- und Landesebene als auch das krankenhausinterne Qualitätsmanagement nur eingeschränkt nutzbar.
Schwerpunkt 5: Datenintegration
Die BQS bemüht sich – soweit inhaltlich möglich – um eine langjährige Stabilität der Datenfelder. Dadurch wird die Integration der Erfassungssoftware in existierende Systeme erleichtert:
-
Dokumentationsinhalte werden aus anderen Systemen (z.B. Patientenverwaltung) in die QS-Dokumentation übernommen.
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Die primär für die Qualitätsdarstellung gedachten patientenbezogenen BQS-Dokumentationen werden – wie in der Geburtshilfe bereits etabliert - auch für andere Zwecke (z.B. für die Arztbriefschreibung) verwendet.
Weitere Informationen zu den Änderungen in der BQS-Spezifikationen 9.0 finden Sie in den Abschnitten „Neueste Nachrichten“ der technischen Dokumentationen.
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern unter spezifikation@bqs-online.de zur Verfügung.
Weitere Informationen:
BQS-Spezifikation 9.0 für QS-Filter-SoftwareZIP
BQS-Spezifikation 9.0 für QS-Dokumentationssoftware ZIP
Dokumentationsbögen im Word-FormatZIP
Dokumentationsbögen im pdf-FormatZIP
Html-AusfüllhinweiseZIP