|
|
22.01.2008 AktuellLeitfaden zur Vollerhebung in der Transplantationsmedizin ab 01.01.2008 Die Transplantationszentren sind auf der Basis der Vorschriften des § 137 SGB V sowie der §§ 10 und 16 des Transplantationsgesetzes i.V.m. den Richtlinien der Bundesärztekammer verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin zu beteiligen. Dies umfasst auch die Dokumentation des Follow-Up nach Organtransplantation bzw. Lebendorganspende. In der Vergangenheit entstand eine Dokumentationspflicht in allen Fällen, in denen ein Patient nach dem 01. Januar eines Erfassungsjahres stationär aufgenommen und bis zum 31. Januar des Folgejahres entlassen wurde. Diese Regelung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2008 dahin gehend geändert, dass das Kriterium „Entlassungsdatum“ in der Transplantationsmedizin nicht mehr relevant ist. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Transplantationen dokumentationspflichtig. Darüber hinaus werden sie künftig mit Bezug auf das Transplantationsdatum ausgewertet. Somit werden ab 2008 auch die von der BQS veröffentlichten BQS-Bundesauswertungen mit den Transplantationsstatistiken der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Eurotransplant vergleichbar. In der Anlage finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Änderungen, die Sie bei der internen Umstellung auf das neue Verfahren unterstützen soll. Download: Leitfaden zur Vollerhebung in der Transplantationsmedizin ab 01.01.2008 |