Logo + Home
 
   BQS Hamburg    BQS Qualitätsreport    BQS Outcome    BQS Qualitätsindikatoren Datenbank    BQS Register 140d

05.08.2009 Aktuell

Bundeseinheitliche Qualitätssicherungsverfahren "Implantierbare Defibrillatoren" und"Neonatologie"

Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahren "Implantierbare Defibrillatoren" und "Neonatologie" entwickelt. Es folgen wichtige Informationen zu beiden Verfahren:


Das Verfahren "Implantierbare Defibrillatoren" wurde von der BQS-Fachgruppe Herzschrittmacher und einer Arbeitsgruppe mit Experten auf dem Gebiet der Implantierbaren Defibrillatoren entwickelt. Analog zur Qualitätssicherung Herzschrittmacher handelt es sich um drei Leistungsbereiche:

  • Implantierbare Defibrillatoren – Implantation
  • Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel
  • Implantierbare Defibrillatoren – Revision/Systemwechsel/Explantation

Für die Prüfung der Praxistauglichkeit der Datenerhebung wurde vom 15.01.2009 bis zum 15.03.2009 ein Pilottest durchgeführt, an dem 42 Krankenhäuser teilgenommen haben. Die teilnehmenden Krankenhäuser haben mittels Evaluationsbögen die Eignung der Datensatzabfragen bewertet. Auf der Grundlage der Analyse der Rückmeldungen aus dem Pilottest ist die abschließende Festlegung der Qualitätsindikatoren, der Datensätze und der  Ausfüllhinweise durch die beteiligten Fachexperten erfolgt.

Sämtliche Details finden Sie auf der hier verlinkten Seite.


Die bisherige Neonatalerhebung in den Bundesländern ist ein seit vielen Jahren sehr gut eingeführtes Verfahren. Dennoch wird die Umstellung auf bundeseinheitliche Regeln die Aussagekraft des Verfahrens noch einmal steigern können. Wir möchten allerdings offen ansprechen, dass durch die Umstellung auf bundeseinheitliche Regeln, einen aktualisierten Datensatz und insbesondere die Einführung des QS-Filters als Instrument für eine zuverlässige Vollständigkeitskontrolle eine Eingewöhnungsphase für alle Beteiligten erwartet werden muss. Wir möchten Ihnen für diese Phase die bestmögliche Unterstützung anbieten.

Die wichtigsten Änderungen in der Überführung von Landes- in ein einheitliches Bundesverfahren betreffen:

  • Die dokumentationspflichtigen Fälle werden mit dem QS-Filter ausgelöst, der durch eindeutig definierte Bedingungen, die an die § 301-Daten gebunden sind, die homogene Auslösung der Dokumentationspflicht sowie die Prüfung der Vollständigkeit mittels einer Sollstatistik ermöglicht.
  • Die bundeseinheitliche Spezifikation des Datensatzes ermöglicht eine einheitliche Auswertung der neonatologischen Versorgungsqualität.
  • Die Datensatzüberarbeitung erfolgte inhaltlich ohne größere Umfangzunahme.

Sämtliche Details finden Sie auf der hier verlinkten Seite.