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01.12.2009 Aktuell

Aktuelles zum bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie

Folgende Änderungen wurden im Service Release 1 vom 30.10.2009 zum bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie umgesetzt:

  • Datensatz Neonatologie (LINK):
  • 3 Datenfelder sind hinzugekommen (Item Nr. 10.1, 12.2 und 12.3).
  • Die Reihenfolge der Datenfelder mit Angaben zur Geburt und Aufnahme wurde umgestellt.
  • 4 Schlüssel zu Datenfeldern wurden geändert (Item Nr. 10, 13, 21, 22).
  • 13 Datenfeldbezeichnungen wurden ergänzt (Item Nr. 5.2, 7, 7.1, 12, 12.1, 13, 18, 20, 21, 21.2, 21.3, 25.3, 28).
  • Ausfüllhinweise zum Datensatz Neonatologie (LINK):
    • 11 Ausfüllhinweise wurden neu erstellt (zu Item Nr. 5.2, 10.1, 12, 12.1, 12.2, 12.3, 13.2, 16, 18, 24.8, 27).
    • 27 Ausfüllhinweise wurden korrigiert (zu Item Nr. 5.1, 6, 7,  11, 13, 17, 18.1, 18.2, 19, 19.1, 20, 20.2, 21, 21.2, 21.3, 22, 23, 24, 24.1, 24,2,  25, 26, 28, 30.1, 30.2, 30.3, 34).
  • Mehrere Plausibilitätsregeln wurden angepasst.


Die aktuelle Version der (gesamten) BQS-Spezifikation finden Sie hier: LINK.

Hinweis:
Für Kinder, die innerhalb ihrer ersten 4 Lebensmonate in ein Krankenhaus (zu-) verlegt werden, soll eine Dokumentation für die bundeseinheitliche Qualitätssicherung Neonatologie nur unter der Bedingung erfolgen, dass diese Kinder seit spätestens ihrem 7. Lebenstag kontinuierlich stationär behandelt werden.

Der Behandlungsverlauf von ins Krankenhaus zuverlegten Kindern lässt sich aus den stationären Routinedaten (§ 301 SGB V, § 21 Abs. 4 KHEntgG), auf denen der QS-Filter-Algorithmus für das bundeseinheitliche Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie beruht, nicht vollständig erfassen.

Aus diesem Grund entsteht auch für zuverlegte Kinder (im 2. Krankenhaus) eine Dokumentationspflicht, die innerhalb der ersten 4 Lebensmonate von zu Hause (ambulant) in eine Klinik aufgenommen und von dort in ein 2. (oder weiteres) Krankenhaus verlegt werden.

Vorgehen für diese Fälle:
Da diese, oben beschriebene Konstellation voraussichtlich selten auftritt und diese Fälle nicht für die Qualitätssicherung dokumentiert werden sollen, bitten wir darum, in diesen Fällen einen Minimaldatensatz (MDS) zu verwenden. Nähere Informationen zum MDS finden Sie hier: LINK.

Alle weiteren aktualisierten Informationen zum bundeseinheitlichen Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie finden Sie hier: LINK.