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04.12.2009 BQS-NewsÜber 2 Mrd. Euro Gesamtausgaben für integrierte Versorgung 2004 – 2008 In den Jahren 2004 bis 2008 wurden von den Krankenkassen mindestens 2,2 Mrd. Euro für integrierte Versorgungsformen ausgegeben. Nach Angaben der Krankenkassen wurden Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern in den Jahren 2004 bis 2008 insgesamt 1,7 Mrd. Euro zur Anschubfinanzierung integrierter Versorgungsformen von der Vergütung abgezogen. Da die Krankenkassen ihre Ausgaben nur bis zur Höhe der Einnahmen aus der Anschubfinanzierung melden mussten, lagen die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen für die integrierte Versorgung vermutlich höher als an die Registrierungsstelle gemeldet wurde. Dies geht aus den heute veröffentlichten Ergebnissen der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) zur Verwendung der im Rahmen der Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung einbehaltenen Mittel hervor. Über 80 Prozent der angefragten 170 Krankenkassen geben an, die Mittel der Anschubfinanzierung vollständig für die Umsetzung der Integrationsverträge eingesetzt zu haben. Die übrigen Krankenkassen haben insgesamt 66,4 Mio. Euro nicht in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Drei-Jahres-Zeitraum vollständig verwendet. Dies entspricht 4 Prozent der einbehaltenen Mittel. Davon entfällt der weitaus größte Anteil (50 Mio. Euro) auf die in den Jahren 2007 und 2008 einbehaltenen Mittel. Diese Mittel müssen vollständig an Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser zurückerstattet werden. Lediglich von den in den Jahren 2004 bis 2006 einbehaltenen und nicht verbrauchten Mitteln in Höhe von 16,3 Mio. Euro verbleibt der Anteil der von den Krankenhäusern einbehaltenen Mittel „zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Bt-Drs. 16/3100, S. 153) bei den Krankenkassen. Hintergrund: Unter integrierter Versorgung wird „eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung“ (§ 140a SGB V) verstanden. Die Registrierungsstelle § 140d bei der BQS wurde im Jahr 2004 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen gegründet. Durch die Gesundheitsreform 2004 hatte der Gesetzgeber von 2004 bis 2006 die so genannte Anschubfinanzierung eingeführt. Dabei wurden die Vergütungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser gemäß § 140d SGB V um bis zu ein Prozent gekürzt, um mit diesen Mitteln die Umsetzung von Verträgen zur integrierten Versorgung zu fördern. Einbehaltene, aber innerhalb von drei Jahren nicht verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden. Die Anschubfinanzierung wurde bis 2008 verlängert und ist nun ausgelaufen. Alle Krankenkassen, die gegenüber der Registrierungsstelle Integrationsverträge gemeldet haben, wurden aufgefordert, die Mittelverwendung darzulegen. Die Abfrage wurde für die Jahre 2004 und 2005 im Herbst 2008 und für die Jahre 2006, 2007 und 2008 im August/September 2009 durchgeführt. Die Ergebnisse der Abfrage vom Herbst 2008 wurden bereits im Juli 2009 im Bericht zur integrierten Versorgung dargestellt. Die heute veröffentlichten Daten ergänzen diesen Bericht um die Ergebnisse der aktuellen Abfrage. Download: Bericht zur Entwicklung der Integrierten Versorgung 2004 – 2008 |