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19.03.2009 Aktuell

Leistungsbereiche im Datenvalidierungsverfahren 2009

Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses werden folgende drei Leistungsbereiche in das Datenvalidierungsverfahren 2009 einbezogen:

  • Dekubitusprophylaxe
  • Herzschrittmacher-Implantation
  • Mammachirurgie

Geprüft werden die Daten des Erfassungsjahres 2008.


Informationen zum Datenvalidierungsverfahren:

Voraussetzung für das Verfahren der externen Qualitätssicherung sind zuverlässige Daten. Aus diesem Grund wurde die externe Qualitätssicherung um das Datenvalidierungsverfahren ergänzt. Alle Krankenhäuser müssen an diesem Verfahren teilnehmen, bei dem bundesweit einheitlich die Daten aus dem Jahr 2008 geprüft werden. Das Datenvalidierungsverfahren besteht aus zwei Elementen: 

  • Statistische Basisprüfung mit Strukturiertem Dialog: Mit statistischen Methoden wird bei allen Krankenhäusern in allen Datensätzen nach Auffälligkeiten gesucht. So wird zum Beispiel geprüft, ob im Verhältnis zur Fallzahl auffällig wenige Komplikationen dokumentiert wurden. Krankenhäuser mit Dokumentationsauffälligkeiten werden identifiziert und im Strukturierten Dialog zur Stellungnahme aufgefordert. Sollten sich die Auffälligkeiten bestätigen, hat das Krankenhaus die Mängel zu beheben und dies ggf. nachzuweisen. Dieser Verfahrensteil hat das Ziel, Dokumentationsprozesse und Datenqualität kontinuierlich zu verbessern.
  • Stichprobenverfahren mit Datenabgleich vor Ort: Hier wird überprüft, ob die Angaben in den Datensätzen der Qualitätssicherung mit den Angaben in den Patientenakten übereinstimmen. Für jedes Bundesland wird eine Zufallsstichprobe von 5% der Krankenhäuser gezogen. Zu jedem Krankenhaus werden aus dessen gelieferten Datensätzen 20 Fälle gezogen, für die ein Abgleich mit den Angaben in der Patientenakte durchgeführt wird. Der Datenabgleich liefert quantitative Aussagen über Qualität und Validität der Dokumentation in den geprüften Krankenhäusern und erlaubt eine Einschätzung zur Datenqualität der gesamten externen Qualitätssicherung in Deutschland.

Link zur Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses