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18.05.2009 AktuellHandbuch zum Datenvalidierungsverfahren 2009 Jährlich überprüfen die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und die BQS stichprobenhaft die Qualität der in den Krankenhäusern für die Qualitätssicherung erhobenen Daten. Im „Handbuch zum Datenvalidierungsverfahren“ sind alle erforderlichen Informationen für die am Verfahren beteiligten Krankenhäuser und die durchführenden Institutionen (Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und BQS), die Verfahrensgrundsätze und die Methodik ausführlich dargestellt. Erstmals ist das Handbuch über den Expertenkreis hinaus allen Interessierten zugänglich. Inhalte sind:
Hintergrund: Voraussetzung für die Transparenz, die im Gesundheitswesen gefordert wird und die z. B. in den Qualitätsberichten Ausdruck findet, ist eine hohe Datenvalidität. Dazu ist seit dem Erfassungsjahr 2006 das Datenvalidierungsverfahren als Routineverfahren der externen stationären Qualitätssicherung eingeführt. Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind zur Teilnahme verpflichtet. Das Datenvalidierungsverfahren 2009 (Erfassungsjahr 2008) wird für folgende Leistungsbereiche durchgeführt:
Download: Handbuch zur Datenvalidierung 2009 (pdf) Links: Auffälligkeitskriterien 2009 (Erfassungsjahr 2008): Herzschrittmacher-Erstimplantation, Mammachirurgie, Dekubitusprophylaxe Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Datenvalidierung 2009
Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung 2009 |