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Bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren Implantierbare Defibrillatoren

Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren Implantierbare Defibrillatoren entwickelt. Das Verfahren wurde von der BQS-Fachgruppe Herzschrittmacher und einer Arbeitsgruppe mit Experten auf dem Gebiet der Implantierbaren Defibrillatoren entwickelt. Analog zur QS Herzschrittmacher handelt es sich um drei Leistungsbereiche:

  • Implantierbare Defibrillatoren – Implantation
  • Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel
  • Implantierbare Defibrillatoren – Revision/Systemwechsel/Explantation

Für die Prüfung der Praxistauglichkeit der Datenerhebung wurde vom 15.01.2009 bis zum 15.03.2009 ein Pilottest durchgeführt, an dem 42 Krankenhäuser teilgenommen haben. Die teilnehmenden Krankenhäuser haben mittels Evaluationsbögen die Eignung der Datensatzabfragen bewertet. Auf der Grundlage der Analyse der Rückmeldungen aus dem Pilottest ist die abschließende Festlegung der Qualitätsindikatoren, der Datensätze und der  Ausfüllhinweise durch die beteiligten Fachexperten erfolgt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18.06.2009  beschlossen, dass das Qualitätssicherungsverfahren Implantierbare Defibrillatoren vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG im Jahre 2010 eingeführt wird. Somit beginnt die verpflichtende Dokumentation für dieses Verfahren für alle Krankenhäuser am dem 01.01.2010.


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bezeichnung Inhalt
Einführungs-Präsentation

Die Präsentation enthält Hintergrundinformationen zur Entwicklung des Verfahrens, zu den Datensätzen und Auslösebedingungen.

Handzettel Auf dem Handzettel sind die wichtigsten Fakten zum neuen BQS-Verfahren Implantierbare Defibrillatoren zusammengestellt.
BQS-Spezifikationen Die BQS-Spezifikationen (Spezifikationsdatenbank, technische Dokumentation, Anwenderinformation, Formulare etc.) wird für die Entwicklung der QS-Dokumentations- und QS-Filter-Software genutzt.

Auslöse-Algorithmus (QS-Filter)

Über die im QS-Filter (siehe BQS-Spezifikation) definierten Bedingungen werden anhand der § 301-Daten im Krankenhaus die dokumentationspflichtigen Fälle definiert und ausgelöst.

Übersicht Qualitätsindikatoren

Die Übersichtstabelle zeigt die Qualitätsindikatoren und -ziele, die im Bundesverfahren Implantierbare Defibrillatoren ausgewertet und dargestellt werden.

Rationalen

 

Hintergrundinformationen zu den Indikatoren einschließlich Literatur

Datensatz

Implantation

Aggregatwechsel

Revision/Systemwechsel/Explantation

Visualisierung der Datensätze in Bogenform

Ausfüllhinweise

Implantation

Aggregatwechsel

Revision/Systemwechsel/Explantation

Die Ausfüllhinweise geben zu einzelnen Datenfeldern Hinweise für die Dokumentation.