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15.01.2010 Aktuell

Informationen zum Verfahren nach §137a SGB

Seit dem 01. Januar 2010 ist die AQUA-Institut GmbH die für das Verfahren zuständige Bundesstelle im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Auskünfte zum Verfahren nach § 137a SGB V finden Sie auf der Website von AQUA-Institut GmbH (www.aqua-institut.de) oder unter 0551 - 789 52 -0.
 
Der BQS ist es nicht mehr möglich, verbindliche Auskünfte zum Verfahren der Externen Stationären Qualitätssicherung zu erteilen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Das Datenmanagement  im Auftrag der Landesgeschäftsstellen verschiedener Bundesländer führen wir selbstverständlich weiterhin durch. Die Entgegennahme von Krankenhausdaten in den indirekten Verfahren und deren Benchmark-Auswertung läuft weiterhin in gewohnter Weise über uns.