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15.01.2010 AktuellInformationen zum Verfahren nach §137a SGB Seit dem 01. Januar 2010 ist die AQUA-Institut GmbH die für das Verfahren zuständige Bundesstelle im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Auskünfte zum Verfahren nach § 137a SGB V finden Sie auf der Website von AQUA-Institut GmbH (www.aqua-institut.de) oder unter 0551 - 789 52 -0. Das Datenmanagement im Auftrag der Landesgeschäftsstellen verschiedener Bundesländer führen wir selbstverständlich weiterhin durch. Die Entgegennahme von Krankenhausdaten in den indirekten Verfahren und deren Benchmark-Auswertung läuft weiterhin in gewohnter Weise über uns. |